June 12, 2024

US Steuerpflicht

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By Kirsten prizzi

Kirsten Prizzi, Makler Naples, 239-248-1667

US Steuerpflicht

Wann werden Sie in den USA Steuerpflichtig? Nichtansässiger Ausländer - Nonresident Alien

Als nicht ansässiger Ausländer sind Sie nur mit dem Einkommen, das Sie in den USA erzielen steuerpflichtig, falls dieses nicht durch ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen in Ihrem Heimatstaat versteuert werden muss.

US Steuerpflicht bei der Quellensteuer

Bei dem Verkauf einer Immobilie wird von dem Verkaufspreis 15 % Quellensteuer ab 16. Februar 2016 (FIRPTA) einbehalten. Bei der späteren Einreichung einer Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerpflicht auf den Verkaufsgewinn berechnet.

Der Steuereinbehalt kann umgangen werden, wenn der Verkaufspreis der Immobilie $ 300,000 oder weniger beträgt und der Erwerber der Immobilie bereit ist ein sogenanntes „Buyers‘ Affidavit“ zu unterzeichnen. Um das „Buyers‘ Affidavit“ zu unterzeichnen muss der Erwerber allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel die Immobilie 50% und mehr selbst nutzen. Dann ist der Verkäufer von den 15% Withholding Tax befreit. Kann der Käufer das „Buyers‘ Affidavit“ nicht unterzeichnen, dann werden die gesamten 15 % Withholding Tax fällig.

Ist der Kaufpreis höher als $ 300,000 aber niedriger als $ 1 Million, können die 15 % Withholding Tax mit dem vom Käufer unterzeichneten „Buyers‘ Affidavit“ auf 10% reduziert werden.

In der $1 million-plus Kategorie ist es egal, ob der Käufer es als Ferienhaus oder Hauptwohnsitz kaufen wird, es werden in beiden Fällen 15% fällig.

US Steuerpflicht bei der Einkommenssteuer

Einkommen aus Vermietung-und Verpachtung von Immobilien sowie Gewinnanteile aus Personengesellschaften und Provisionen und Vergütungen freier Mitarbeiter unterliegen der US Steuerpflicht.

US Steuerpflicht bei der Kapitalzuwachssteuer

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien und betrieblichen Vermögenswerten unterliegen einer Steuer von 15 % bis 25 %.

US Steuerpflicht bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Schenkungs- und Erbschaftsteuer Bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer gibt es relativ hohe Freibeträge, die sich jährlich ändern und sich somit der Inflationsrate anpassen. Die Freibeträge hängen auch unter Anderem von dem Verwandschaftsgrad des Beschenkten und des Erben ab. Auf Wunsch können wir Ihnen die derzeit aktuellen Freibeträge und Steuersätze gerne zukommen lassen.

Ansässige Ausländer - Resident Alien

Als ansässiger Ausländer werden Sie in den USA mit Ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, wobei die im Ausland bereits bezahlten Steuern teilweise angerechnet werden. Wir raten Ihnen deshalb vorzeitig zu prüfen ob eine US Steuerpflicht bei Ihnen vorliegt und sich eventuell mit international tätigen Steuerberatern in Verbindung zu setzten.

Gerne empfehle ich Ihnen das Steuerbüro:

John Davis & Associates
Deutsche Ansprechpartnerin Birgit Elfinger.

Sie können Frau Elfinger wie folgt erreichen:

Birgit Elfinger
Tax Accountant
Fluent in German and English

Telefon: +1 239-775-8588
E-Mail: belfinger@johndaviscpa.com
Webseite: www.Johndaviscpa.com
400 5th Ave S, Suite 301
Naples, Florida 34102

Bonita Springs
28901 Trails Edge Blvd. # 205
Telefon: +1 239-444-5945

Cape Coral
1402 Cape Coral Pkwy E.
Telefon: +1 239-945-4939

Davis & Associates, CPA's
Planning, Counsel, Peace of Mind

DAVIS & ASSOCIATES
Certified Public Accountants
info@johndaviscpa.com
Telefon: +1 239 444-5945

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